Rechtliche Grundlagen des Arbeitsvertrags
In Deutschland regelt das Nachweisgesetz (NachwG), welche Informationen ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich mitteilen muss. Seit August 2022 gelten verschärfte Anforderungen durch die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie.
Pflichtangaben im Arbeitsvertrag
Sofort bei Vertragsschluss (spätestens am ersten Arbeitstag)
- Name und Anschrift beider Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Bei befristeten Verträgen: Enddatum oder voraussichtliche Dauer
- Arbeitsort(e): Hauptarbeitsort und ggf. Hinweis auf wechselnde Einsatzorte
- Kurze Tätigkeitsbeschreibung: Art der zu leistenden Arbeit
Innerhalb von 7 Tagen
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Zulagen, Zuschläge, Prämien
- Fälligkeit der Entgeltzahlung: Zahlweise und Zahlungstermin
- Vereinbarte Arbeitszeit: Tägliche/wöchentliche Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch: Anzahl der Urlaubstage
- Kündigungsfristen: Für beide Seiten
- Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Innerhalb von einem Monat
- Bei Auslandsentsendung: Dauer, Währung der Entlohnung, Leistungen für Rückreise
- Form der Probezeit: Falls vereinbart (maximal 6 Monate)
- Recht auf Weiterbildung: Hinweis auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Schulungen
- Bei Schichtarbeit: Schichtrhythmus und Schichtwechsel
Besonderheiten bei verschiedenen Vertragsarten
Befristete Arbeitsverträge
Befristungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
- Mit Sachgrund: Z.B. Vertretung, Projektbezug, Saisonarbeit (beliebig oft möglich)
- Ohne Sachgrund: Maximal 2 Jahre, bis zu 3-malige Verlängerung möglich
- Kalendermäßige Befristung: Enddatum muss klar sein
- Zweckbefristung: Endet mit Eintritt eines bestimmten Zwecks
Teilzeitverträge
Besondere Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG):
- Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (bei Betrieben >15 Mitarbeiter)
- Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften
- Ankündigungsfrist: 3 Monate vor gewünschtem Beginn
- Ablehnungsgründe müssen betriebliche Gründe sein
Minijobs (Geringfügige Beschäftigung)
Bis 538€ monatlich (Stand 2024):
- Pauschalabgaben statt normaler Sozialversicherungsbeiträge
- Gleiche Rechte: Urlaub, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz
- Rentenversicherungspflicht (kann befreit werden)
- Mehrere Minijobs können zusammengerechnet werden
Wichtige Vertragsklauseln
Probezeit
- Maximal 6 Monate zulässig
- Verkürzte Kündigungsfrist: 2 Wochen
- Muss explizit vereinbart werden
- Verlängerung bei Krankheit möglich, wenn vereinbart
Wettbewerbsverbot
- Während des Arbeitsverhältnisses: Automatisch gegeben (Treuepflicht)
- Nach Beendigung: Nur mit Karenzentschädigung (mind. 50% des letzten Gehalts)
- Maximal 2 Jahre nach Vertragsende
- Räumlich und sachlich begrenzt
Versetzungsklausel
- Erlaubt Zuweisung anderer Tätigkeiten oder Arbeitsorte
- Muss im Rahmen des zumutbaren bleiben
- AGB-Kontrolle: Nicht zu weit gefasst
- Beispiel: "Einsatz im gesamten Bundesgebiet" kann unwirksam sein
Überstundenregelung
- Überstunden nur mit Anordnung oder Einverständnis
- Vergütungspflicht oder Freizeitausgleich
- Pauschalabgeltung: Nur bei Führungskräften empfohlen
- Arbeitszeitgesetz beachten (max. 10 Stunden/Tag)
Häufige Fehler vermeiden
AGB-Kontrolle unwirksamer Klauseln
Diese Klauseln sind oft unwirksam:
- Zu lange Ausschlussfristen (kürzer als 3 Monate)
- Pauschalverwirkungsklauseln für Urlaubsansprüche
- Einseitige Änderungsvorbehalte zu Lasten des Arbeitnehmers
- Unbestimmte Vertragsstrafen
- Zu weitreichende Vertraulichkeitsvereinbarungen
Gleichbehandlungsgrundsatz
Achten Sie auf:
- Keine Diskriminierung nach AGG (Geschlecht, Alter, Herkunft, etc.)
- Vergleichbare Mitarbeiter müssen vergleichbar behandelt werden
- Betriebliche Übung: Regelmäßige Zahlungen können Anspruch begründen
Digitale Prozesse und E-Signatur
Seit 2022 ist die elektronische Form bei Arbeitsverträgen zulässig:
- Qualifizierte elektronische Signatur erforderlich
- Textform (z.B. E-Mail) reicht nicht aus
- Arbeitnehmer muss Zugang zum Dokument behalten
- Nachweispflicht liegt beim Arbeitgeber
Checkliste für HR-Teams
- ✅ Vorlage arbeitsrechtlich prüfen lassen
- ✅ Alle Pflichtangaben vollständig
- ✅ Fristen einhalten (Aushändigung am 1. Tag)
- ✅ Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen berücksichtigen
- ✅ Datenschutzerklärung beifügen
- ✅ Unterschriften beider Parteien
- ✅ Je ein Exemplar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- ✅ Personalakte vollständig führen
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt beide Parteien und vermeidet spätere Streitigkeiten. Lassen Sie Ihre Vertragsvorlagen regelmäßig von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, da sich Rechtsprechung und Gesetze ändern.
